INDIVIDUELLE THERAPIEMETHODEN

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem Angebot.

Fragen zur Physiotherapie & Naturheilkunde

Physiotherapeuten sind qualifizierte Fachleute, die Patienten dabei unterstützen, deine Beweglichkeit und andere körperliche Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern. Insbesondere bei Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall eingeschränkt sind, bieten sie gezieltes Muskel- und Koordinationstraining an. Ihre Tätigkeitsfelder erstrecken sich über Rehabilitation sowie verschiedene Bereiche von Sport, Gesundheit und Fitness.

In der Physiotherapie kommen verschiedene Methoden wie Bewegungsübungen, Massagen und physikalische Anwendungen zum Einsatz. Ziel einer physiotherapeutischen Behandlung ist es, Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu steigern und geschwächte Muskulatur zu kräftigen. Ein wesentliches Anliegen besteht zudem darin, den Patienten zu vermitteln, welche Maßnahmen sie selbst zur Förderung ihrer Gesundheit ergreifen können.

Generell erweist sich Physiotherapie in den meisten Situationen als sinnvoll, sei es zur Schmerzlinderung, Steigerung der Beweglichkeit, dem Wiederaufbau der Muskulatur nach Operationen und Verletzungen oder auch zur präventiven Maßnahme. Darüber hinaus kann Physiotherapie dir dabei helfen, deine sportlichen Leistungen zu optimieren.

Seit 01. Januar 2021 gibt es die neue Heilmittelrichtlinie (HMR) sowohl für ärztliche als auch zahnärztliche Verordnungen. Seit 01. August 2021 gelten neue Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen. Änderungen zu den vorherigen Regelungen sind in diesem Text GRÜN markiert

Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse (also z.B. AOK, Barmer, DAK, Heimat, IKK, KKH, Techniker oder einer BKK) versichert bist, gelten bestimmte Regeln, die du als Patient kennen solltest.

Diese Regeln sind in der Heilmittelrichtlinie (HMR) von 2021, in Rahmenverträgen mit den Krankenkassen oder im Gesetz festgelegt und für Ärzte und Physiotherapeuten bindend. Heilmittel, also z.B. Krankengymnastik, Klassische Massagetherapie, Manuelle Lymphdrainage oder Manuelle Therapie werden von den Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn diese Regeln von Ärzte, Patienten und  Physiotherapeuten eingehalten werden.

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen und zu beachten, da wir ansonsten die durch uns erbrachten Leistungen nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Wir beginnen keine Behandlungen, für die keine gültige Verordnung im Sinne der Heilmittelrichtlinie vorliegt. Dies bedeutet, dass VOR Beginn einer Behandlung das Verordnungsformular die folgenden Informationen korrekt enthalten muss:

Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten

Ausstellungsdatum der Verordnung

Angaben zum Kostenträger (Bezeichnung, Institutionskennzeichen)

die konkrete Diagnose (im ICD10-Code und/oder als Freitext)

das konkrete Heilmittel (mit Angabe zur Dauer bei MLD)

den Stempel und die Unterschrift des verordnenden Arztes

Änderungen zu den in der obigen Liste aufgeführten Daten sind nach Beginn der Behandlung nicht mehr möglich, d.h. wir müssen solche Verordnungen ausnahmslos ablehnen. Andernfalls müssen wir dir die entstandenen Kosten privat in Rechnung stellen.

Konkretes Heilmittel:
Nach der Diagnose des behandelnden Arztes wird ein spezifisches Heilmittel (z. B. allgemeine Krankengymnastik) oder eine bestimmte Kombination von Heilmitteln (z. B. Klassische Massagetherapie / Wärmebehandlung) verschrieben. Die vorgeschriebenen Maßnahmen müssen gemäß der Verordnung umgesetzt werden; es ist nicht möglich, eine Behandlung gegen eine andere auszutauschen.

Beispiel: Der Arzt verordnet 6 x Allgemeine Krankengymnastik. Es ist nicht möglich, stattdessen 6 x Massagen zu bekommen.

Wenn du dich stattdessen für die Behandlung durch unsere Heilpraktikerin entscheidest, haben wir die Flexibilität, die Therapieform individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen, falls du das Gefühl hast, dass eine Anpassung notwendig ist.

Die initiale Behandlung aufgrund einer ärztlichen Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen ab dem Rezeptdatum erfolgen, es sei denn, der Arzt hat einen dringenden Behandlungsbedarf festgestellt. In einem solchen Fall ist ein Therapiebeginn innerhalb von 14 Tagen erforderlich.

Beispiel: Nach Ausstellung des Rezepts durch den Arzt am Montag, den 25.06., muss die erste Behandlung spätestens am Montag, den 23.07., erfolgen. Falls die Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, verfällt das gesamte Rezept und wird von der Krankenkasse nicht vergütet.

Zwischen zwei Behandlungsterminen aufgrund eines Rezepts dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen.

Beispiel: Wenn das Rezept am 25.06. ausgestellt wurde und die erste Behandlung am 2.07. stattgefunden hat, die zweite Behandlung am 4.07. erfolgte. Die dritte Behandlung muss bis spätestens 18.07. erfolgen, andernfalls wird das Rezept für ungültig erklärt und die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Ausnahmeregelung: Falls es aufgrund von Krankheit oder Urlaub des Therapeuten nicht möglich ist, das Intervall von 14 Tagen einzuhalten, kann dies auf der Rückseite des Rezepts vermerkt werden, und der 14-tägige Abstand kann in diesem speziellen Fall überschritten werden.

Gültigkeitsdauer einer Verordnung: Seit dem 01.08.2021 sind Verordnungen mit max. 6 verordneten Behandlungseinheiten für insgesamt maximal 3 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig; Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungseinheiten für maximal 6 Monate ab dem ersten Behandlungstermin. Nach Ablauf dieser Frist verlieren die Verordnungen ihre Gültigkeit und müssen daher sofort eingestellt werden.

Beispiel: Wenn du ein Rezept für 6 Einheiten Krankengymnastik vom 16.08.2021 hast und am 20.08.2021 erstmals behandelt wirst, ist die Verordnung bis höchstens 19.11.2021 gültig und wird danach abgebrochen.

Beispiel: Wenn du ein Rezept für 20 Einheiten Manuelle Lymphdrainage (MLD45) vom 23.08.2021 hast und am 06.09.2021 erstmals behandelt wirst, ist die Verordnung bis maximal 05.03.2022 gültig und wird danach abgebrochen.

Seit 2004 schreibt der Gesetzgeber gemäß §32 des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor, dass gesetzlich Krankenversicherte bei jeder einzelnen Heilmittelverordnung einen eigenen finanziellen Beitrag leisten müssen, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. In der Regel beläuft sich dieser Beitrag auf 10,– € pro Rezept zuzüglich 10% des Rechnungsbetrages pro Behandlung. Diese Zuzahlung ist beim ersten Behandlungstermin zu entrichten und kann entweder vor Ort in der Praxis mittels ec-Karte/girocard oder per Überweisung beglichen werden. Auf Anfrage können wir Ihnen eine Rechnung und eine Quittung über den beglichenen Rechnungsbetrag ausstellen. Es ist nicht möglich, die Zuzahlung mit den Behandlungskosten zu verrechnen.

Beispiel: Wenn der Arzt dir 6 Einheiten Allgemeine Krankengymnastik verordnet hat, du bei einer BKK versichert bist und nicht von der Zuzahlung befreit bist, ergibt sich eine Zuzahlung von: 10,– € + 6 x 2,61 € = 25,66 €, basierend auf einem Brutto-Abrechnungsbetrag des Rezepts von 6 x 26,12 € = 156,72 €.

Da die Physiotherapie für viele verschiedene Bereiche des Körpers angewandt wird, gibt es auch eine ganze Reihe an (Fach-)äÄrzten, welche die Therapie verschreiben. Je nachdem, wo deine Beschwerden auftreten, wird ein zuständiger Facharzt weiterhelfen können:

Orthopäden
Hausärzte
Chirurgen
Hautärzte
Internisten
Kieferorthopäden
Zahnärzte
Hals-Nasen-Ohren-Arzt
Neurologen

Unabhängig davon, ob es sich um eine Sportverletzung, Rückenschmerzen oder einen Bandscheibenvorfall handelt, verschreibt der Arzt in den meisten Fällen ein Rezept für Physiotherapie. Das Hauptziel jeder Physiotherapie besteht darin, die Funktions- und Bewegungsfähigkeit des Körpers wiederherzustellen und vorhandene Schmerzen zu lindern. Obwohl die Physiotherapie zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört, werden die Behandlungen nicht vollständig von den Kassen finanziert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss jeder Patient einen Teil der Kosten selbst tragen.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man nur mit einem Rezept zum Physiotherapeuten gehen kann. Selbstverständlich kannst du auch als Selbstzahler in einer Praxis deiner Wahl einen Termin zur Behandlung vereinbaren. Diese Option ist in der Regel für kleinere gesundheitliche Probleme geeignet. Bei unklaren oder langanhaltenden Schmerzen ist es jedoch empfehlenswert, diese zuerst von einem Arzt abklären zu lassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, ohne Rezept und Voruntersuchung beim Arzt einen Termin zu buchen und die Therapie zu beginnen. Unsere Heilpraktikerin ist qualifiziert, die Untersuchung und Diagnosestellung selbst vorzunehmen. Beachte jedoch, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Therapie in der Regel ohne Rezept nicht übernehmen. Es ist ratsam zu prüfen, ob du eine Zusatzversicherung oder private Versicherung hast, die Heilpraktikerleistungen abdeckt. In diesem Fall lohnt es sich, die genauen Bedingungen mit deiner Versicherung zu klären.

Es kommt immer wieder vor, dass Rezepte für Physiotherapie von den Krankenkassen nicht akzeptiert werden, weil die Behandlung entweder zu spät begonnen hat oder zu lange unterbrochen wurde. Für die Behandlung bei Physiotherapeut gelten bestimmte Fristen.
Diese sind in den Rahmenverträgen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen geregelt.
Hier unterscheidet sich jedoch, bei welcher Krankenkasse du versichert bist bzw. in welchem Bundesland du lebst.
Allgemein gilt, dass du eine physiotherapeutische Behandlung ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage unterbrechen kannst.
Es wird hier aber geraten, spätestens am 14. Tag die Behandlung wieder aufzunehmen, da es bereits ab dem 15. Tag zu Problemen mit der Krankenkasse kommen kann.
Wurde eine Behandlung ohne Angabe triftiger Gründe für einen längeren Zeitraum unterbrochen, folgt in der Regel eine Absetzung aller folgenden Behandlungen.
Gründe, bei denen eine längere Unterbrechung möglich ist, können sein:

Urlaubsbedingte Abwesenheit deines Therapeuten oder von dir selbst.
Die Unterbrechung ist therapeutisch indiziert und mit deinem Arzt abgestimmt.
Du oder dein Therapeut sind erkrankt und eine Behandlung kann deshalb nicht durchgeführt werden.

Als Kassenpatient der gesetzlichen Krankenkassen bist du nach § 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V verpflichtet zu deiner Therapie jeweils 10 EUR Rezeptpauschale plus 10% der Behandlungskosten zu bezahlen.

Du bist bei einer chronischen Krankheit (die nach Heilmittelkatalog genau definiert ist) befreit, allerdings gilt diese Befreiung erst, wenn ihre Zuzahlungskosten 1% des monatlichen Einkommens ausmachen.

Ab 2% Zuzahlungskosten vom monatlichen Einkommen wird man auch befreit von der gesetzlichen Zuzahlung.
Um die Befreiung zu erhalten müssen Quittungen aufbewahrt werden.
Sie dienen als Beleg der Zuzahlungskosten und müssen bei der Krankenkasse eingereicht werden, sobald man über den 1 bzw. 2 % liegt.

Ja, du kannst die Behandlung gerne als Selbstzahlerleistung fortsetzen. Du kannst verschiedene Behandlungszeiten erwerben und mit deinem Physiotherapeuten besprechen, wie du die Behandlung sinnvoll weiterführen kannst.

Jeder kann zu uns kommen! Die Unterscheidung, ob man gesetzlich oder privatversichert ist, spielt nur für die Abrechnung und die Kostenübernahme eine Rolle.

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigst du eine Verordnung von deinem Haus- oder Facharzt.
Diese Verordnung muss du vor Therapiebeginn von der Krankenkasse bewilligen lassen.
Am Ende der Behandlung erhältst du von uns eine Honorarnote, die du deiner Krankenkasse zur Kostenrückerstattung vorlegen kannst.
Die Höhe hängt von den Tarifen der jeweiligen Krankenkassen ab.

Für präventive Physiotherapie, Begutachtung, Beratung oder Privatleistungen benötigst du keine Verordnung.

Deinen Ersttermin vereinbarst Du entweder telefonisch, per E-mail oder online.
Falls wir deinen Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlasse uns bitte deinen Namen und deine Telefonnummer auf unserer Mailbox, wir rufen dich gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück.

Bitte bedenke, dass wir den vereinbarten Termin ausschließlich für dich reserviert halten.
Termine, die nicht 2 Werktage (48 Stunden) vor Behandlungsbeginn abgesagt werden, müssen wir leider in Rechnung stellen.
Dieses hat zum Vorteil, dass du als Patient keine Wartezeit in unserer Praxis hast.
Der Therapeut ist zum vereinbarten Termin nur für dich da.
Wenn du nun unentschuldigt fehlst oder den Termin zu spät absagst und der Termin nicht erneut vergeben werden kann, dann entstehen für die Praxis finanzielle Kosten, welche gedeckt werden müssen.

Bitte bringe beim ersten Termin neben der Überweisung alle Bilder und Befunde (Röntgen, MRT, CT), Arztbriefe und ev. Abschlussberichte von Rehaeinrichtungen mit.
Außerdem benötigst du ein großes Handtuch od. Liegetuch, bequeme Kleidung, sowie warme Socken, da die Räumlichkeiten aus hygienischen Gründen nur barfuß betreten werden dürfen.
Am besten kommst du in bequemer und lockere Kleidung, falls unsere Therapeuten mit dir Übungen auf der Bank oder auf dem Boden durchführen.

Beim ersten Termin wird zunächst ein genauer Befund aufgenommen (welche Probleme, seit wann, wie entwickelt, etc.).
Danach wird mittels verschiedener Bewegungstests und anhand der ärztlichen Befunde eine physiotherapeutische Arbeitsdiagnose erstellt.
Gemeinsam mit dir wird dann ein Behandlungsplan erstellt, um deine definierten Ziele bestmöglich zu erreichen.

Die Heilmittelverordnung sieht als Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Richtwerte zwischen 15 Minuten und 45 – 60 Minuten (nur Lymphdrainage) vor, je nach Verordnung.
Die Vor- und Nachbereitung (z.B. Anamnese, Dokumentation, Besprechung,Therapiebericht schreiben etc.) ist Bestandteil der Behandlungszeit.
Die Bestellzeit sollte von dir eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wenn es um eine reine Präventivbehandlung geht (auch Sekundärprävention), ist keine Überweisung notwendig.
Die Rechnung kann dann allerdings nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Je nach Beschwerden und der physiotherapeutischen Untersuchung passen wir die Therapiemethoden oder anzuwendenden Behandlungstechniken individuell an.
Aufgrund der Diagnose wählen wir den Physiotherapeuten aus, der für deine Beschwerden am besten ausgebildet ist.
Damit erhalten jeder Patient und jede Patientin die richtige Spezialistin für seine oder ihre Anliegen.

Es kann vorkommen, dass innerhalb der physiotherapeutischen Behandlung diese angepasst wird, wenn es zur schnelleren Erreichung des Therapieziels führt.

Solltest du aufgrund deines Gesundheitszustandes oder deines Alters nicht in der Lage sein, die Therapieeinheit in unserer Praxis wahrzunehmen, bieten wir gerne Hausbesuche an.
Bitte bedenke, dass wir dafür einen Zuschlag verrechnen.
Achte darauf, dass der Hausbesuch am Verordnungsschein vermerkt ist, damit du die Kosten nach chefärztlicher Bewilligung refundiert bekommst.

Normalerweise kannst du nur mit einer Heilmittelverordnung zur Physiotherapie kommen.
In unserer Praxis arbeitet eine Heilpraktikerin.
Das bedeutet, dass sie die Krankheitsdiagnose übernehmen kann und auch darf.
Sie darf mit dieser Erlaubnis eigenverantwortlich nach einer ausführlichen Untersuchung eine Diagnose stellen und eine Behandlung mit physiotherapeutischen Heilmitteln (z.B.Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massage etc.) leisten oder verordnen.
Sie ist professionell darin ausgebildet.
Daher dürfen wir dich ohne Rezept von deinem Hausarzt behandeln.
So sparst du Zeit und bekommst schneller eine Linderung deiner Schmerzen und Einschränkungen.
Allerdings werden in diesem Fall die Kosten der Behandlung nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Nutze die Möglichkeit der bequemen Online-Terminvereinbarung.
Ob von zu Hause an deinem Computer, bei der Arbeit, auf deinem iPad oder von unterwegs auf deinem Smartphone.
Unser Tool steht dir 24 Stunden, 7 Tage die Woche zur Verfügung.
Es ist wirklich ganz einfach.

Wähle zuerst den Behandlungsgrund aus.
Suche sich einen passenden Termin bei der Physiotherapeutin/ dem Physiotherapeuten deiner Wahl.
Im folgenden Formular gebe bitte deinen Namen, e-Mail-Adresse und deine Mobilfunknummer ein.
Der gebuchte Termin wird dir nach der Buchung per SMS und e-Mail bestätigt.
Zusätzlich wirst du nun bequem per SMS an deinen Termin erinnert.
Dein Wunschtermin ist nicht dabei?

Rufe uns einfach an – gemeinsam finden wir einen Termin, der in deinen Zeitplan passt.
Unsere Telefonnummer ist: 07562 / 3295

Bitte hinterlasse uns Deine Nachricht am Anrufbeantworter.
Wenn Du uns lieber eine schriftliche Anfrage sendest, erreiche uns bitte per e-Mail:

info@gesundinisny.de/

oder Sie nutzen das Kontaktformular auf unserer Website!

Wir wünschen dir viel Spaß bei dieser neuen und komfortablen Art einen Termin zu deiner Physiotherapiebehandlung zu buchen und freuen uns dich bald bei uns begrüßen zu dürfen!

Es gibt einige Gründe die dafür sprechen, die Leistungen privat zu übernehmen, allen voran – der eigenen Gesundheit zu liebe.

Mehr Behandlungszeit
Gründliche Anamnese
Keine Limitierung der Behandlungsanzahl
Keine Verordnung vom Arzt erforderlich
Kurzfristige Termine – auch im Notfall
Kein Therapeutenwechsel

Die Preise findest du bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Hier ein paar Beispiele:
45 Minuten Physiotherapie  85 €
45 min Physiotherapie und 15 min Heilmassage  105 €
Zuschlag für Hausbesuch  20 €
Krankengymnastik (KG) 20 Minuten 35 €
Krankengymnastik Neuro für Erwachsene 20 Minuten 55 €
Krankengymnastik Neuro: Bobath-Therapie 20 Minuten 55 €
Krankengymnastik Neuro: PNF-Therapie 20 Minuten 55 €
Atemtherapie 20 Minuten 35 €
Manuelle Therapie (MT) 20 Minuten 39 €
Bindegewebsmassage 15 Minuten 29 €
Klassische Massage 15 Minuten 29 €
Klassische Massage 30 Minuten 49 €
Manuelle Lymphdrainage 30 Minuten 45 €
Manuelle Lymphdrainage 45 Minuten 59 €
Manuelle Lymphdrainage 60 Minuten 85 €
Fango inkl. Ruhepackung 30 Minuten 25 €
Infrarot (Heißluft) 15 Minuten 15 €

Die Bewältigung von Bewegungseinschränkungen und Schmerzen im Alltag kann eine erhebliche Herausforderung darstellen.
Daher ist es von großer Bedeutung, die Ursachen für diese Probleme frühzeitig zu identifizieren, um schnell mit einer geeigneten Behandlung beginnen zu können.
Unser engagiertes Team aus erfahrenen Physiotherapeuten und einer Heilpraktikerin in unserer Praxis in Isny begleitet dich von der ersten Beratung bis zum Abschluss der Behandlung.
Wir nehmen uns die notwendige Zeit, um deine Beschwerden zu lindern und dir zu neuer Mobilität und Lebensfreude zu verhelfen.

In unserer Praxis arbeitet eine erfahrene Heilpraktikerin, die in der Lage ist, eine Diagnose zu stellen.
Dadurch können wir dich ohne Rezept deines Hausarztes behandeln, was dir Zeit erspart und eine schnellere Linderung deiner Schmerzen und Einschränkungen ermöglicht.
Die Behandlung unterscheidet sich dabei nicht von der ärztlich verordneten Physiotherapie. Wir gehen so kurz und effektiv wie möglich vor, jedoch so lange wie notwendig.

Dies bietet dir mehrere Vorteile:

Du vermeidest lange Wartezeiten und Umwege über Ärzte und Fachärzte: Du kannst direkt einen Termin bei uns vereinbaren. Auch ohne Rezept oder Überweisung kannst du bereits jetzt eine Therapie bei uns beginnen.

Unser Team übernimmt die Untersuchung, Diagnose und Therapie – alles unter einem Dach.
Wir nehmen uns ausführlich Zeit und gehen individuell auf deine Symptome ein.
Wir stellen sicher, dass alles aufeinander abgestimmt ist und du die Therapie bekommst, die du wirklich benötigst.
Durch die enge Zusammenarbeit entfaltet sich das volle Potenzial der Physiotherapie.

Dein Therapiekonzept wird genauso individuell gestaltet wie du es brauchst und wünschst, ohne vorgeschriebene Klauseln und Zeitbeschränkungen.
Wir erarbeiten alles gemeinsam mit dir – von Maßnahmen über Umfang bis hin zur Häufigkeit.

Keine Zeitverschwendung im Gesundheitsbereich: Du kannst mit spürbaren und nachhaltigen Ergebnissen zufrieden und glücklich mit deiner Therapie sein.

Bei der Behandlung deiner funktionalen oder strukturellen Probleme setzen wir dieselben bewährten Heilmittel ein wie ein „klassischer“ Physiotherapeut. Dazu gehören unter anderem:

Krankengymnastik
Massage
Manuelle Therapie
Manuelle Lymphdrainage
Fangopackungen
Elektrotherapie

Leider werden die Kosten für Physiotherapie von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen, wenn du ohne Verordnung eines Arztes zu uns kommst.
In einigen Fällen können die Kosten jedoch auch ohne Rezept erstattet werden:
Mit einer privaten Zusatzversicherung oder wenn du als Privatpatient zu uns kommst.
Als Heilpraktiker bieten wir Leistungen an, die von der Versicherung erstattet werden.
Die Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag diese Leistungen als erstattungsfähig listet.
Die Rechnungen (nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt) können dann als Heilbehandlung geltend gemacht werden.
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten mittlerweile auch passende Zusatzversicherungen an, die die Kosten abdecken können.
Frage am besten bei deiner Versicherung nach!

Welche Frage fehlt hier?

Du suchst die Antwort auf eine Frage, die Du hier nicht findest?
Bitte schick uns eine E-Mail an info@gesundinisny.de!